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Rauss & Fuchs GmbH
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN (AGB) für ONLINELIVE-
AUKTIONEN
1. Geltungsbereich und Anerkennung
Diese Versteigerungsbedingungen als „Allgemeine
G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n f ü r O n l i n e - L i v e -
Auktionen“ (nachfolgend nur „AGB“) gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Versteigerer Rauss &
Fuchs GmbH, Büchsenstraße 15, D-70173 Stuttgart,
Deutschland (zugleich auch Auktionsort) und den Teilnehmern
an einer vom Versteigerer abgehaltenen Internet-Auktion, die
von der PhilaSearch.com GmbH, Lindenweg 1, 63877 Sailauf,
Deutschland (nachfolgend nur „PhilaSearch“), auf deren
Internet-Auktionsplattform www.philasearch.com im Auftrag des
Versteigerers als Online-Live-Auktion durchgeführt wird.
Diese AGB können jederzeit sowohl auf der Website des
Versteigerers (www.rauss-fuchs.de) als auch auf der von
PhilaSearch (www.philasearch.com) eingesehen, ausgedruckt
oder auch auf dem eigenen Computer abgespeichert werden.
Sie sind bei Auftragserteilung zu schriftlichen Geboten oder im
Zuge einer Registrierung auf PhilaSearch als Teilnehmer an
der Auktion des Versteigerers als verbindlich anzuerkennen.
Sollte dies aus irgendwelchen (technischen) Gründen nicht
erfolgt sein, so werden diese AGB jedenfalls durch die – auf
welche Art auch immer zustande gekommene - faktische
Abgabe eines Gebotes in ihrer jeweils geltenden Fassung
vollinhaltlich als ausschließlich verbindlich anerkannt. Die AGB
finden auch dann Anwendung, wenn die Auktions-Website von
einer anderen Website derart genutzt wird, dass diese den
Zugang zur Online-Auktions-Website des Versteigerers
vollständig oder in Ausschnitten ermöglicht.
Diesen AGB entgegenstehende, ergänzende oder in sonstiger
Weise abweichende Geschäftsbedingungen von Teilnehmern
an einer Auktion des Versteigerers wird ausdrücklich
widersprochen. Sie entfalten auch dann keine Wirksamkeit,
wenn ihnen nach Eingang beim Versteigerer nicht nochmals
widersprochen wird oder wenn der Versteigerer Handlungen
Versteigerer stimmt ihrer (teilweisen) Geltung oder
2. Auktion
Die Auktion
freiwillige Auktion von beweglichen Sachen aus den Bereichen
der Philatelie und Numismatik im weitesten Sinn. Sie findet als
zeitlich begrenzte Veranstaltung nach den Bestimmungen der
Falle eines nachgewiesen berechtigten rechtlichen Interesses
vom Versteigerer zu offenbaren.
3. Teilnahmebedingungen (Registrierung und Anmeldung)
Die Teilnahme an einer Auktion des Versteigerers ist sowohl
PhilaSearch (Online-Gebote vor oder Online-Live-Gebote
PhilaSearch erfordert eine Registrierung
vor Ort beim Versteigerer selbst erfordert bei jeder einzelnen
Auktionsbeginn) erfolgte gesonderte Anmeldung. Der
Versteigerer ist berechtigt, eine Teilnahme bei seiner
fremden
Versteigerung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Registrierung hat zu erfolgen durch eine geschäftsfähige
natürliche Person mit wahrheitsgemäßen und vollständigen
Daten unter einem eigenverantwortlich gewählten und geheim
zu haltenden Passwort. Der Versteigerer haftet nicht für
Schäden aus einer missbräuchlichen Verwendung eines
Passwortes. Juristische Personen dürfen nur über namentlich
genannte und vertretungsberechtigte natürliche Personen
registriert werden. Als Adresse darf kein Postfach angegeben
we r d e n . De r Te i l n e hme r i s t v e r p f l i c h t e t , s e i n e
Registrierungsdaten aktuell zu halten. Schäden aus unrichtigen
oder nicht aktuellen Daten hat der Teilnehmer zu tragen. Der
Versteigerer verpflichtet sich zur absoluten vertraulichen
Behandlung der Daten. Eine Weitergabe von Kundendaten ist
nur bei gesetzlichen Auskunftspflichten oder aus Gründen der
Vertragserfüllung zulässig.
4. Versteigerungskatalog, Auktionslose, Beschreibungen
und Besichtigung von Auktionslosen
Die zu versteigernden Gegenstände werden mindestens eine
Woche lang in Form von beschriebenen Losen sowohl in einem
On l i n e -Ve r s t e i g e r u n g s k a t a l o g a u f d e r I n t e r n e t -
Auktionsplattform www.philasearch.com als auch auf der
Homepage des Versteigerers (www.rauss-fuchs.de) in einem
virtuellen Online-Blätterkatalog als Einladung zur
Gebotsabgabe präsentiert. Die Lose können von beiden
We b s i t e s k o p i e r t u n d a b g e s p e i c h e r t w e r d e n .
Ansichtssendungen sind nicht möglich.
Die Beschreibungen der Lose werden von Experten nach ihren
subjektiven Überzeugungen mit größter Sorgfalt sowie nach
bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Sofern sie nichts
anderes ausweisen, dienen sie lediglich zur Information,
Erläuterung, Einordnung und Abgrenzung, geben enthaltene
Bezeichnungen wie „Pracht“, „Kabinett“, „Luxus“ usw. oder
Angaben zu Katalog-, Frankatur- und Nominalwerten oder
Angaben wie „postfrisch“, „gesamt“ oder „komplett“ nur
subjektive Einstellungen bzw. subjektive Eindrücke von
S t i c h p r o b e n w i e d e r , s t e l l e n s o m i t w e d e r
(Beschaffenheits-)Garantien im Sinne des Kaufrechtes noch
Zusicherungen im Rechtssinn bestimmter Eigenschaften oder
bestimmter Werte dar. Bei Münzen werden die Angaben zur
Erhaltung streng nach den im Münzhandel üblichen
Einstufungen zur Erhaltung vorgenommen. Alle Lose werden
so versteigert, wie sie im Zeitpunkt der Versteigerung sind. Der
Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel, soweit er die
ihm obliegende Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Die zur Versteigerung kommenden Lose können vor der
Auktion sowohl online auf www.rauss-fuchs.de und
www.philasearch.com als auch real an zwei Tagen vor der
Versteigerung nach Terminvereinbarung am Standort des
Versteigerers unter Aufsicht besichtigt und geprüft werden. Bei
der realen Besichtigung können sich Interessenten in einem
persönlichen Gespräch Beschaffenheit und Eigenschaften von
Losen – ohne Zusicherungs- oder Garantiecharakter - erläutern
lassen.
5. Gebote, Online-Live-Auktion und Steigerungsstufen
Ab der Präsentation des Online-Versteigerungskatalogs im
Internet können auf alle Lose (auch mehrmals) Vorgebote
abgegeben werden. Durch Vorgebote beauftragt und
bevollmächtigt der Bieter den Versteigerer bei der Auktion
Gebote stellvertretend für den Bieter abzugeben und im Falle
des Zuschlags den dadurch entstehenden Kaufvertrag
stellvertretend für den Bieter mit dem Versteigerer
abzuschließen. Der Bieter befreit den Versteigerer für diesen
Fall von dem entgegenstehenden Regelungen des § 181 BGB
(Insichgeschäft).
Die Abgabe von Vorgeboten ist sowohl direkt beim
Versteigerer selbst schriftlich (oder mündlich bzw. telefonisch
mit nachfolgend schriftlicher Bestätigung durch den Bieter) als
auch indirekt in Form von Online-Vorgeboten über die
Auktionsplattform PhilaSearch als registrierter Nutzer derselben
möglich. An den Versteigerer übermittelte (schriftliche) Gebote
werden gemäß den Steigerungssätzen streng Interesse
wahrend jedoch ohne Gewähr ausgeführt. Ein übermitteltes
Maximalgebot wird nur insoweit ausgeschöpft, als es notwendig
ist, um ein schon vorliegendes Gebot oder später einlangende
Konkurrenzgebote um eine Steigerungsstufe zu überbieten.
Alle Vorgebote sollten regelmäßig zwei Stunden vor
Auktionsbeginn beim Versteigerer eingegangen sein, da
ansonsten die Möglichkeit besteht, dass sie als Vorgebote nicht
mehr berücksichtigt werden können.
Die Abgabe von Online-Live-Geboten im Rahmen der über
PhilaSearch durchgeführten Online-Live-Auktion (bei der die
Teilnehmer bei jedem Los ab dessen Aufruf persönlich direkt
mitbieten können), ist nur für registrierte Nutzer von
PhilaSearch möglich, die sich zusätzlich mindestens 24
Stunden vor Auktionsbeginn zur Teilnahme an der aktuell
bevorstehenden Online-Live-Auktion des Versteigerers
angemeldet haben. Allen zur Online-Live-Auktion
angemeldeten Personen gewährt der Versteigerer die
Möglichkeit, während der Auktion gleichzeitig mit ihm am
Versteigerungsort körperlich anwesend zu sein und während
der Auktion Online- Live-Gebote vor Ort beim Versteigerer
abzugeben.
Die Steigerungsstufen betragen:
Bis 25 Euro : 1 Euro
Bis 50 Euro : 2 Euro
Bis 100 Euro : 5 Euro
Bis 500 Euro : 10 Euro
Bis 1000 Euro : 20 Euro
Bis 2500 Euro : 50 Euro
Bis 5000 Euro : 100 Euro
Über 5000 Euro : 200 Euro
Nicht den Steigerungsstufen entsprechende Gebote werden
auf die nächsthöhere Steigerungsstufe aufgerundet. Das
Mindestgebot für Gebotslose beträgt 10,- Euro. Untergebote
können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 90 %
des Ausrufpreises erreichen. Gebote wie „jedenfalls“,
„bestens“, „unbedingt“ etc. werden nach Ermessen des
Versteigerers bis zum fünffachen Ausrufpreis ausgeführt,
haben aber keinen unbedingten Anspruch auf einen Zuschlag.
Bei gleich hohen Geboten entscheidet die zeitliche Reihenfolge
des Gebotseinganges, bei zeitgleichem Eingang das Los.
Jegliche Anfragen zu vorliegenden (Höhen von) Geboten
werden nicht beantwortet.
Der Versteigerer und der Auktionator sind – auch ohne
Angaben von Gründen – dazu berechtigt Gebote abzulehnen,
Lose aus der Auktion zurückzuziehen, Lose zu einem Los zu
vereinigen oder auf mehrere Lose aufzuteilen, IP-Adressen zu
sperren, Personen ganz von der Internet-Auktion
auszuschließen und deren eventuell schon abgegebenen
Gebote aus der laufenden Auktion wieder herauszunehmen.
Nach einem Ausschluss ist eine neuerliche Teilnahme an einer
Auktion des Versteigerers sowohl unmittelbar als auch mittelbar
über Dritte nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Versteigerers
zulässig, widrigenfalls die ausgeschlossene Person sowohl für
alle Kosten und Schäden infolge ihrer Aktivitäten bei einer
Auktion des Versteigerers als auch für alle Kosten von dadurch
notwendig gewordenen Abwehrmaßnahmen des Versteigerers
aufzukommen hat.
Die Verantwortung für den zeitgerechten Eingang eines Online-
Live-Gebotes bei PhilaSearch obliegt dem Bieter. Der
Versteigerer übernimmt bei Internet-Geboten keinerlei Gewähr
für das Zustandekommen der Internetverbindung,
insbesondere nicht für Computer-, Internetzugangs-,
Verbindungs-, Übermittlungs-, Übertragungs- oder sonstiger
Ausfallsprobleme irgendwelcher Systeme außerhalb des
Einflussbereiches des Versteigerers. Es liegt an jedem
Teilnehmer selbst, seine eventuell unter bestimmten
Umständen oder zu bestimmten Zeiten nicht ausreichend
schnelle Anbindung an das Internet durch eine nicht zu knappe
Abgabe seines Online-Live-Gebotes zu kompensieren, um ein
rechtzeitiges Einlangen seines Online-Live-Gebotes sicher zu
stellen. Irrtümer bei der Gebotsabgabe gehen zu Lasten des
Bieters. Der Versteigerer ist berechtigt aber nicht verpflichtet,
b e i P r o b l e m e n t e c h n i s c h e r A r t o d e r b e i
Übertragungsproblemen einen Zuschlag zu korrigieren oder ein
Los neu auszurufen.
6. Vermarktungs- bzw. Preisfindungsverfahren und
Zuschlag bei Online-Live- Auktionen
Bei der Online-Live-Auktion kann auf jedes Los ab seinem
Aufruf mit dessen - eventuell durch Vorgebote schon
angesteigerten - Startpreis unmittelbar ein um eine
Steigerungsstufe höheres Online-Live-Gebot (Übergebot)
abgegeben werden. Jedes vorliegende Höchstgebot löst die mit
Zwischenpausen versehene Aufrufsequenz „Zum 1.“, „Zum 2.“
und „Zum 3.“ aus. Jedes Übergebot vor Ablauf der
Aufrufsequenz mit „Zum 3.“ startet als neues vorliegende
Höchstgebot diese Aufrufsequenz neuerlich. Erst wenn die
Sequenz nicht mehr von einem Übergebot unterbrochen wird
und mit „Zum 3.“ ausläuft, wird das zuletzt vorliegende
Höchstgebot als Meistgebot zugeschlagen, vom Versteigerer
der Zuschlag an den Meistbietenden erteilt.
Durch dieses auf konkurrierenden Geboten basierende
transparente Vermarktungs- bzw. Preisfindungsverfahren,
bei dem die Bieter direkt in einem zeitlich unbegrenzten
gegenseitigen Wettbewerb unmittelbar auf konkurrierende
Gebote augenblicks- und situationsbedingt in Form des
Überbietens mit einem um eine Steigerungsstufe höherem
Übergebot als Online-Live-Gebot reagieren können und bei
dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der
zugeschlagenen Lose aufgrund eines im Rahmen dieser
Vermarktungsform geschlossenen Vertrages verpflichtet ist,
wird ein zum Zeitpunkt der Auktion am Markt für Verkäufer und
Käufer bestmöglicher Preis erreicht (§ 312g BGB,
Vermar k tungs form einer öf fent l i ch zugängl i chen
Versteigerung).
Wird auf ein Los nur ein Gebot abgegeben, erfolgt der
Zuschlag zum Ausrufpreis. Wird auf ein Los ein Untergebot von
zumindest 90 % des Ausrufpreises abgegeben, so erfolgt der
Zuschlag zu diesem Untergebot. Alle Zuschläge bei der
Internet- Auktion erfolgen im Beisein und mit Willen eines die
Internet-Auktion persönlich vor Ort begleitenden Auktionators
des Versteigerers. Der Zuschlag ist die Willenserklärung des
Auktionators, mit der dieser das Meistgebot eines Bieters
annimmt.
Der Versteigerer oder der Auktionator können den Zuschlag in
begründeten Fällen verweigern oder unter Vorbehalt erteilen.
Untergebote mit Vorbehalts-Zuschlägen bleiben für den Bieter
vier Wochen verbindlich, sind aber für den Versteigerer
freibleibend. Sie können einen Zuschlag zurücknehmen und die
Sache erneut anbieten, beispielsweise wenn ein rechtzeitig
abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder sonst
Zweifel über den Zuschlag bestehen. Bei gleich hohen Geboten
entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Gebotseinganges, ist
diese nicht eindeutig feststellbar, das Los.
Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu
vertretende Verluste oder Beschädigungen auf den Käufer
(Höchstbieter) über. Das Eigentum an der ersteigerten Sache
wird erst mit dem vollständigen Zahlungseingang des
Gesamtrechnungsbetrags einschließlich etwaiger
Nebenforderungen beim Versteigerer auf den Käufer
übertragen. Der Zuschlag verpflichtet den Höchstbietenden zur
Abnahme aller von ihm ersteigerten Lose und zur Begleichung
der dementsprechenden Gesamtrechnung. Die ersteigerten
Lose können nach vorheriger Terminabsprache binnen sieben
Tagen nach der Auktion am Ort des Versteigerers Zug um Zug
gegen Barzahlung in Empfang genommen werden.
7. Vertragsabschluss
Jedes Gebot auf ein Los stellt ein rechtsverbindliches Angebot
des Bieters an den Versteigerer zum Abschluss eines
Kaufvertrags dar, das solange wirksam bleibt, bis ein gültiges
und vom Versteigerer nicht zurückgewiesenes Übergebot
abgegeben oder die Versteigerung ohne Erteilung des
Zuschlags abgeschlossen wird (Vgl. § 156 BGB). Den
Zuschlag erhält der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf.
Der Zuschlag ist die Willenserklärung des Auktionators, mit der
er das Meistgebot annimmt. Erst mit dem Zuschlag an den
Meistbietenden kommt ein - im Wege und in Form einer
Versteigerung im Rechtssinne bzw. ein im Rahmen der
Vermarktungsform einer öffentlich zugänglichen Versteigerung
geschlossener - Vertrag zwischen dem Höchstbieter und dem
Versteigerer zustande (§ 156 BGB). Der so geschlossene
Vertrag verpflichtet erstens den Bieter zum Erwerb (Kauf) (§
3 1 2 g ( 2 ) Z 1 0 B G B ) , z u r B e g l e i c h u n g d e s
Gesamtrechnungsbetrages in Euro und zweitens (als Käufer)
zur Abnahme (Übernahme) aller von ihm ersteigerten Lose
beim Versteigerer. Das gilt auch - aus welchen Gründen auch
immer dies in seinem Bereich entstanden sein mag - für durch
Fehlgebote des Bieters entstandene Zuschläge.
8. Provision (Aufgeld), Umsatzsteuer und Gesamtrechnung
Der Käufer hat an den Versteigerer eine Provision von 20 %
vom Zuschlag, die gesondert in Rechnung gestellten Kosten für
Versand und Versicherung sowie die auf Provision und Spesen
(Vermittlungsleistung) anfallende Umsatzsteuer (von derzeit 19
%) zu entrichten. Sie entfällt bei ausländischen im
Wirtschaftsgebiet des EU-Binnenmarktes ansässigen Händlern
mit Umsatzsteuer-ID-Nr. sowie bei ausländischen Kunden
außerhalb des EU-Binnenmarkts, wenn die gekauften Lose
durch den Versteigerer an die Heimatadresse des Käufers
verschickt werden. In Drittländern anfallende Importsteuern
oder zu entrichtende Zollbeträge trägt der Käufer in jedem Fall
selbst. Die bei mit „o“ gekennzeichneten Losen anfallende
Umsatzsteuer auf den Zuschlagspreis beträgt 19 % und wird
gesondert berechnet.
9. Versand, Selbstabholung, Fälligkeiten, Barzahlung etc.
Der Gesamtrechnungsbetrag ist binnen einer Woche nach
Rechnungsdatum in Euro fällig. Die Zahlung des Käufers hat
spesenfrei und ohne jeden Abzug im Voraus zu erfolgen. Die
Zahlung ist so zu leisten, dass sie spätestens 14 Tage nach
Rechnungsstellung beim Versteigerer eingelangt ist. Eventuelle
Kosten des Geldverkehr s auf Anweisender - oder
Empfängerseite hat der Käufer zu tragen. Zahlungen in
Fremdwährungen werden ausschließlich gemäß des
Wechselkurses in Euro der Bank des Versteigerers am
Abrechnungstag entgegengenommen, wobei eventuelle
Differenzen infolge Wechselkursschwankungen sowie die dabei
anfallenden Bankspesen von Euro 15,- der Käufer zu tragen
hat. Letztere entfallen, wenn der Scheck auf eine deutsche
Bank bezogen ist oder die Bezahlung als Überweisung über
eine solche erfolgt. Für ausländische Kunden aus Nicht-EULändern
ist auch eine Bezahlung per PayPal (ebay-raussfuchs@
t-online.de) möglich. Die dabei anfallende Gebühr von
vier Prozent der Rechnungssumme hat der Käufer zu tragen.
Das gilt auch bei Bezahlung per Kreditkarte. Weitere
Zahlungsarten sind nur nach vorhergehender schriftlicher
Vereinbarung mit dem Versteigerer zulässig.
Der Versteigerer kann bei ihm bekannten Kunden auf die
Vorauszahlung verzichten. In diesem Fall wird der
Gesamtrechnungsbetrag mit der Zustellung der ersteigerten
Lose und der Rechnung fällig. Ein Anspruch auf Aushändigung
ersteigerter Lose besteht erst nach einem vollständigen wie
abzugsfreien Zahlungseingang des Gesamtrechnungsbetrages
für alle vom Käufer in der Auktion ersteigerten Lose zuzüglich
etwaiger Verzugsschäden und sonstiger Kosten infolge einer
Zahlungsverzögerung. Davon abweichende Regelungen
bedürfen der Schriftform. Käufer für Dritte haften als
Gesamtschuldner neben diesen. Mi einer auf Wunsch des
Käufers auf den Namen eines Dritten ausgestellten Rechnung
wird vom Versteigerer - bei gleichbleibender Haftung des
Käufers - lediglich eine weitere Erfüllungsverpflichtung des
Dritten anerkannt; weitere Rechte werden dem Dritten
hierdurch nicht eingeräumt.
Bei vorheriger Bekanntgabe durch den Käufer ist bis zu sieben
Tagen nach Aukt ionsschluss bei entsprechender
Terminvereinbarung eine Selbstabholung gegen Barzahlung
des Gesamtrechnungsbetrags aller vom Käufer ersteigerten
Lose beim Versteigerer möglich. Andernfalls erfolgt der
kostenpflichtige Versand der ersteigerten Lose kurzfristig nach
Zahlungseingang durch die Post oder ein privates
Zustellungsunternehmen nach Entscheidung des Versteigerers.
Eine andere Versandform bedarf der Zustimmung beider
Vertragsparteien. Der Versand erfolgt an die vom Käufer dem
Versteigerer bekanntgegebenen Adresse und, falls der Käufer
Unternehmer ist, auch auf dessen Gefahr. Der Teilnehmer ist
verpflichtet, seine Zustelldaten aktuell zu halten. Schäden aus
unrichtigen oder nicht (mehr) aktuellen Daten hat der
Teilnehmer zu tragen. Zustellungen an die letzte dem
Versteigerer vom Auktionsteilnehmer mitgeteilte Adresse gelten
unabhängig davon, ob sich der Auktionsteilnehmer dort (noch)
aufhält, als wirksam erfolgt.
10. Zahlungsverzug, Annahmeverweigerung und
Teilzahlungen
Alle Beträge, die vierzehn Tage nach dem Erwerbstag bzw.
nach Zustellung der Auktionsrechnung oder nach einer
Annahmeverweigerung beim Versteigerer nicht eingegangen
sind, unterliegen einem Verzugszuschlag von 3 %. Dazu
werden Zinsen in der Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben, es
sei denn, der Käufer weist nach, dass dem Versteigerer ein
geringerer bis gar kein Schaden erwachsen ist. Eine
Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt dem
Versteigerer vorbehalten.
Im Übrigen kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des
Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Bei Letzterem verliert der Käufer
seine Rechte aus den Zuschlägen und die Lose können auf
einer neuen Auktion nochmals versteigert werden, wobei der
Käufer bei einem Mindererlöses gegenüber dem früheren
Ergebnis und die besonderen Kosten der wiederholten
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Versteigerers
aufzukommen hat, auf einen Mehrerlös aber keinen Anspruch
hat. Bei der endgültigen Nichtabnahme zugeschlagener Lose,
spätestens jedoch drei Monate nach dem ursprünglichen
Versteigerungstermin, stellt der Versteigerer dem Schuldner
mindestens die ausgefallene Versteigerungsprovision als
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung. Dem
Schuldner bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem
Versteigerer ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer
Höhe entstanden sei.
Teilzahlungen eines Käufers für ersteigerte Lose dürfen nach
Wahl des Versteigerers gegen jede aus welchem Rechtsgrund
auch immer bestehende Forderung des Versteigerers
gegenüber dem Käufer angerechnet werden. Der Käufer kann
gegenüber dem Versteigerer und/oder dem Einlieferer nur mit
solchen Gegenforderungen aufrechnen, die sowohl im
Zusammenhang mit seiner Verbindlichkeit stehen als auch
gerichtlich festgestellt sind oder vom Versteigerer oder dem
E i n l i e f e r e r a u s d r ü c k l i c h a n e r k a n n t w u r d e n .
Zurückbehaltungsrechte des Käufers wegen Forderungen
aus anderen Geschäften mit dem Versteigerer werden soweit
rechtlich zulässig ausgeschlossen.
11. Sachmängel und Haftung
Der Versteigerer ist berechtigt, den Käufer mit allen
Reklamationen an den Einlieferer zu verweisen. Der
Versteigerer verpflichtet sich jedoch, begründete Mängelrügen
des Käufers unverzüglich an den Einlieferer weiterzuleiten und
erforderlichenfalls binnen der Verjährungsfrist von einem Jahr
seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer
geltend zu machen, soweit ihm diese spätestens zwei Wochen
nach Übergabe der Sachen an den Käufer angezeigt werden.
Eine darüber hinausgehende Frist bedarf einer ausdrücklichen
Vereinbarung. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
des Einlieferers und der damit verbundenen Rückabwicklung
des Kaufvertrages wird dem Käufer der bezahlte Kaufpreis plus
Aufgeld zurück erstattet. Ein darüber hinausgehender Anspruch
– auch auf Erstattung von Kosten der Reklamation wie Porti,
Prüfgebühren etc. - ist mit Ausnahme von (Ver-)Fälschungen
a u s g e s c h l o s s e n . Di e Ha f t u n g f ü r Kö r p e r - u n d
Gesundheitsschäden bleibt unberührt. Im kaufmännischen
Verkehr gilt die sofortige Rügepflicht des Kaufmanns.
Durch die Abgabe eines Gebotes auf bereits geprüfte Marken
werden diese Prüfungen als maßgebend anerkannt, es sei
denn, der Bieter hat sein Gebot unter Vorbehalt der
Bestätigung durch einen anderen und vom Versteigerer
akzeptierten Prüfer bzw. Sachverständigen abgegeben. Dies
ändert aber nichts an der sofortigen Zahlungspflicht des
Käufers. Nur die Reklamat ionsf r ist gi l t dann al s
dementsprechend verlängert.
Gebotslose werden stets „ohne Obligo“ und ohne
Reklamationsrecht angeboten. Lose oder Stücke, die bereits
mit Fehlern beschrieben sind oder primär durch Stempel
wertbestimmte sind, können nicht wegen weiterer Mängel
reklamiert werden. Bereits aus Abbildungen ersichtliche Mängel
(z.B. Schnitt, Zähnung,
Zentrierung, Stempel, Henkel- und Fassungsspuren usw.) sind
kein berechtigter Beanstandungsgrund. Sammlungen, Posten
und Lots mit mindestens zwei nicht einzeln beschriebenen
Stücken können nicht reklamiert werden. Jede Reklamation ist
ausgeschlossen, wenn Lose durch den Käufer verändert
worden sind. Als Veränderungen gelten insbesondere auch
Entfernen von (Resten von) Gummierung, Falz oder Papier,
Wässern, Behandlung mit Chemikalien, Reinigen und
Anbringen von Zeichen jeder Art. Davon ausgenommen sind
die in den Prüfordnungen anerkannter Prüferverbände
vorgesehenen Veränderungen durch deren Verbandsprüfer.
Der Versteigerer kann - bei aufrecht bleibender Zahlungspflicht
des Käufers - die Einholung einer die Reklamation
bestätigenden schriftlichen Prüfungsmitteilung eines
anerkannten gebietszuständigen Verbandsprüfers verlangen.
Die Kosten hierfür hat der Käufer zu tragen, wenn die
Losbeschreibung im Wesentlichen dem Prüfergebnis entspricht
oder andernfalls der Käufer trotzdem das Los erwirbt.
12. Informationen zur Online-Streitbeilegung der EU in
Verbraucherangelegenheiten (OS-Plattform)
Die EU-Kommission stellt seit dem 15. 2. 2016 eine Internet-
Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen
St r e i t i g k e i t e n b e r e i t , d i e a l s Anlaufstelle zur
außergerichtlichen bzw. alternativen Schlichtung von
Streitigkeiten betreffend vertraglichen Verpflichtungen, die aus
Online-Verträgen über Waren oder Dienstleistungen
erwachsen, dient.
Die Online-Streitschlichtungsplattform („OS-Plattform“) der
EU-Kommission ist erreichbar unter dem Link: http://
ec.europa.eu/consumers/odr
Der Versteigerer ist erreichbar über die E-Mail-Adresse: raussfuchs@
t-online.de.
13. Rechtskreis, Erfüllungsort, Gerichtsstand und
Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen
Verkehr ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Das UN-Abkommen zu Verträgen über den internationalen
Warenverkauf (CISG) sowie die Bestimmungen über
Fernabsatzverträge, insb. das darin enthaltene Widerrufs- und
Rückgaberecht von Verbrauchern finden keine Anwendung. Bei
a l l e n T e x t e n i n m e h r e r e n S p r a c h e n i s t b e i
Auffassungsunterschieden ausschließlich die deutsche
Fassung maßgeblich. Sollten eine oder mehrere der
vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen. Es soll dann das gelten, was dem ursprünglich
wirtschaftlich verfolgten Zweck entspricht oder dem am
nächsten kommt.
14. Unverkaufte Lose (Rück- bzw. Retourlose)
Unverkaufte Lose (Rück- bzw. Retourlose) können ab dem
Zeitpunkt ihres erfolglosen Aufrufes - sei es auf Wunsch mit
nochmaligem Aufruf zwischen danach am selben oder an
darauf folgenden Tagen aufgerufenen Losen eingereiht bzw.
darüber hinaus 2 Wochen nachgereiht - zu einem um 10 %
reduzierten und mit Zustimmung des Einlieferers auch zu
einem um mehr als 10 % reduzierten Ausrufpreis durch Gebot
und vertragsabschließenden Zuschlag des Versteigerers
gemäß § 156 BGB erworben werden. Vom Einlieferer limitierte
Lose können jedoch nur zum ursprünglichen Ausrufpreis
zugeschlagen werden. Auch diese Vertragsabschlüsse
unterliegen als Bestandteil der Versteigerung sowohl den
rechtlichen Bestimmungen für Versteigerungen als auch den
(Abrechnungs-)Modalitäten dieser Versteigerungsbedingungen.
15. §§ 86 und 86a StGB
Solange sich Katalogbesitzer und Auktionsbeteiligte nicht
gegenteilig äußern, versichern sie, sowohl den Auktionskatalog
als auch die im Katalog abgebildeten Propagandamittel (§ 86
Abs 2) und Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen (§ 86a Abs 2), insbesondere solche
Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches, nur zu Zwecken
d e r s t a a t s b ü r g e r l i c h e n Au f k l ä r u n g , d e r Abwe h r
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der
Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder ähnlichen Zwecken (§ 86 Abs 3) zu erwerben.
Nur unter diesen Voraussetzungen werden von Einlieferern und
vom Versteigerer derartige Gegenstände angeboten bzw. abgegeben.
Stand: Mai 2016